Die DIN 18065
legt die Definitionen, die Meßregeln und Hauptmaße für Treppen im Bauwesen fest.
Links sehen Sie die gebräuchlichsten Begriffe und Bezeichnungen, am Beispiel eines Fuchs-Treppenmodells.
Bei geraden Treppen kann der Auftritt aus der geplanten Treppenlänge leicht ermittelt werden.
Die Lauf - bzw. Treppenbreite hat dabei keinen Einfluß, d.h. sie kann je nach Platzverhältnissen beliebig gewählt werden.
Beispiel (Berechnung gerade Treppe):
bei einer Treppenlänge von 350 cm und 15 Steigungen ergibt dies:
Treppenlänge / (Steigungsanzahl - 1)
= Auftritt 350 cm / (15 - 1) = 25 cm
Bei diesem Beispiel wurde keine Austrittsstufe berücksichtigt.
Bei gewendelten Treppen ist die Berechnung komplexer. Auf den folgenden Seiten sind die Zusammenhänge zwischen Treppenaußenmaß, Laufbreite und Auftritt in tabellarischer Form für Sie zusammengestellt. Die Tabellen beziehen sich auf Treppen mit 15 Steigungen. Am Austritt ist jeweils eine Austrittsstufe mit 15 cm vorgesehen.
Beispiel:
27 cm Auftritt (a), 18 cm Steigung (s)
= Schrittmaß (2x18) + 27 = 63 cm
2xs + a = 59 bis 65 cm (s=Steigung, a=Auftritt).
Das Steigungsverhältnis kann mit Hilfe der Schrittmaßregel geplant werden. Die durch-
schnittliche Schrittmaßlänge eines erwachsenen Menschen beträgt beim bequemen Gehen 63 cm, die Grenzwerte liegen bei 59 cm und 65 cm.
Ist z.B. die Steigung 18 cm hoch, sollte der Auftritt 27 cm breit sein, um ein Schrittmaß
von 63 cm zu erreichen.
Schrittmaß beim Steigungsverhältnis 18/27:
[2x Steigung a. 18 cm u. 1x Auftritt 27 cm]
2x 18 cm + 27 cm = 63 cm
Alle Kombinationen von Steigungshöhe und Auftrittbreite sind zulässig, sofern sich das Ergebnis der angewandten Schrittmaßregel innerhalb 59 cm und 65 cm befindet und die einzelnen Werte von Steigung und Auftritt die Grenzmaße der DIN 18065 nicht unter- oder überschreiten.