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Warum ist die korrekte Treppenberechnung so wichtig?

 

Eine falsch berechnete Treppe ist nicht nur unbequem, sondern kann zur echten Gefahr werden. Zu steile Stufen erhöhen das Sturzrisiko, ungleichmäßige Steigungen führen zu Stolperfallen und eine zu geringe Auftrittsbreite bietet keinen sicheren Halt beim Abstieg. Gleichzeitig muss die Treppe in den verfügbaren Raum passen und darf weder zu viel Platz beanspruchen noch zu eng dimensioniert sein.

Die DIN 18065 regelt daher verbindlich, welche Maße für Treppen in Wohngebäuden einzuhalten sind. Sie stellt sicher, dass Treppen sicher, barrierearm und langfristig komfortabel nutzbar sind. Für Planer und Bauherren bedeutet das: Eine sorgfältige Berechnung vermeidet teure Nachbesserungen und sorgt von Anfang an für die richtige Dimensionierung.

Sie planen eine Treppe für Ihr Bauprojekt? Wir unterstützen Sie mit fundierter Beratung, präzisen Berechnungen und jahrzehntelanger Erfahrung

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Die wichtigsten Begriffe der Treppenberechnung

Bevor wir in die konkreten Formeln einsteigen, sollten Sie die zentralen Fachbegriffe kennen:

  • Geschosshöhe: Die Geschosshöhe beschreibt den vertikalen Abstand zwischen zwei fertigen Fußbodenoberflächen. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Stufenanzahl und Steigung.
  • Steigung (s): Die Steigung oder Steigungshöhe ist die Höhe einer einzelnen Stufe. Sie wird in der Regel zwischen 14 und 20 cm gewählt, abhängig von der Nutzung und den baulichen Vorgaben.
  • Auftritt (a): Der Auftritt oder die Auftrittsbreite bezeichnet die horizontale Tiefe einer Stufe, auf der der Fuß beim Begehen aufsetzt. Typische Werte liegen zwischen 23 und 37 cm.
  • Stufenanzahl: Die Anzahl der Stufen ergibt sich aus der Geschosshöhe geteilt durch die gewählte Steigungshöhe.
  • Lauflänge: Die Lauflänge beschreibt die gesamte horizontale Länge der Treppe vom ersten bis zum letzten Auftritt. Sie berechnet sich aus Auftrittsbreite multipliziert mit der Anzahl der Auftritte.
  • Nutzbare Laufbreite: Die nutzbare Laufbreite ist die horizontale Breite der Treppe zwischen Wand und Handlauf oder zwischen zwei Handläufen. Sie muss laut DIN 18065 in Wohngebäuden mindestens 80 cm betragen.

 

Die drei wichtigsten Formeln für die Treppenberechnung

Drei bewährte Regeln helfen Ihnen dabei, eine sichere und komfortable Treppe zu planen. Sie basieren auf der durchschnittlichen Schrittlänge eines erwachsenen Menschen, die in der DIN 18065 mit 59 bis 65 cm angegeben wird.

1. Die Schrittmaßregel

Die Schrittmaßregel ist die zentrale Formel für die Treppenberechnung. Sie stellt sicher, dass die Treppe dem natürlichen Schrittrhythmus entspricht.

Formel:
2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm
(optimal: 63 cm)

Anwendung:
Diese Regel gilt für Treppen mit einem Steigungswinkel zwischen 30 und 37 Grad. Sie ist universell einsetzbar und liefert einen guten Kompromiss zwischen Sicherheit und Komfort. Besonders bei Zweiholmtreppen [blocked] und Wangentreppen [blocked] wird diese Regel standardmäßig angewendet.

Beispiel:
Steigung: 17 cm
Auftritt: 29 cm
Rechnung: 2 × 17 cm + 29 cm = 63 cm ✓

2. Die Bequemlichkeitsregel

Die Bequemlichkeitsregel sorgt für eine angenehme Begehbarkeit, besonders beim Aufstieg. Sie wird vor allem für flachere Treppen mit geringerer Steigung verwendet.

Formel:
Auftritt minus Steigung = circa 12 cm

Anwendung:
Diese Regel eignet sich besonders für Treppen mit einer Steigung zwischen 16 und 18 cm und wird häufig in Einfamilienhäusern angewendet, wo Komfort im Vordergrund steht.

Beispiel:
Auftritt: 29 cm
Steigung: 17 cm
Rechnung: 29 cm minus 17 cm = 12 cm ✓

3. Die Sicherheitsregel

Die Sicherheitsregel stellt sicher, dass beim Abstieg genug Auftrittsfläche vorhanden ist. Sie minimiert das Risiko, dass man mit dem Fuß abrutscht oder stolpert.

Formel:
Auftritt + Steigung = circa 46 cm
Anwendung:
Diese Regel wird vor allem bei steileren Treppen wichtig und stellt sicher, dass die Auftrittsfläche ausreichend groß ist.

Beispiel:
Auftritt: 27 cm
Steigung: 19 cm
Rechnung: 27 cm + 19 cm = 46 cm ✓

 

Schritt für Schritt: So berechnen Sie Ihre Treppe

Jetzt setzen wir das Gelernte in die Praxis um. Wir berechnen eine Beispieltreppe für ein Einfamilienhaus.

Schritt 1: Geschosshöhe messen

Die Geschosshöhe ist die fertige Höhe zwischen den beiden Fußbodenoberflächen. Wichtig: Messen Sie nicht nur den Rohbau, sondern rechnen Sie Estrich, Dämmung und Bodenbelag mit ein.

Beispiel:
Geschosshöhe (fertig): 280 cm

Schritt 2: Stufenanzahl ermitteln

Teilen Sie die Geschosshöhe durch eine gewünschte Steigungshöhe. Die DIN 18065 empfiehlt für Wohngebäude eine Steigung zwischen 14 und 20 cm. Ideal sind 17 bis 18 cm.

Formel:
Stufenanzahl = Geschosshöhe ÷ Steigung

Beispiel:
280 cm ÷ 17 cm = 16,47 Stufen
Gerundet: 16 Stufen

Schritt 3: Exakte Steigungshöhe berechnen

Da die Stufenanzahl eine ganze Zahl sein muss, berechnen Sie nun die exakte Steigung.

Formel:
Steigung = Geschosshöhe ÷ Stufenanzahl

Beispiel:
280 cm ÷ 16 Stufen = 17,5 cm Steigung

Schritt 4: Auftrittsbreite ermitteln

Nutzen Sie die Schrittmaßregel, um die ideale Auftrittsbreite zu berechnen.

Formel:
Auftritt = 63 cm minus (2 × Steigung)

Beispiel:
63 cm minus (2 × 17,5 cm) = 63 cm minus 35 cm = 28 cm Auftritt

Schritt 5: Überprüfung mit Bequemlichkeits- und Sicherheitsregel

Prüfen Sie, ob die errechneten Werte auch die anderen beiden Regeln erfüllen.

Bequemlichkeitsregel:
28 cm minus 17,5 cm = 10,5 cm (knapp unter 12 cm, noch akzeptabel)

Sicherheitsregel:
28 cm + 17,5 cm = 45,5 cm (nahe an 46 cm, passt ✓)

Schritt 6: Lauflänge berechnen

Die Lauflänge ergibt sich aus der Anzahl der Auftritte multipliziert mit der Auftrittsbreite. Achtung: Die Anzahl der Auftritte ist immer um eins geringer als die Stufenanzahl, da die letzte Stufe auf das Geschoss führt.

Formel:
Lauflänge = Auftritt × (Stufenanzahl minus 1)

Beispiel:
28 cm × 15 Auftritte = 420 cm = 4,20 Meter Lauflänge

Tipp: Wenn der verfügbare Platz nicht ausreicht, können gewendelte Treppen wie Harfentreppen [blocked] oder Spindeltreppen [blocked] eine platzsparende Alternative sein.

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Besondere Anforderungen nach DIN 18065

Die DIN 18065 legt verbindliche Mindest- und Höchstwerte fest, die Sie bei der Planung beachten müssen.

 

Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen:

  • Steigung: mindestens 14 cm, maximal 20 cm
  • Auftritt: mindestens 23 cm, maximal 37 cm
  • Nutzbare Laufbreite: mindestens 80 cm
  • Toleranzen: ±5 mm für Steigung und Auftritt innerhalb eines Treppenlaufs

 

Für notwendige Treppen (z. B. in Mehrfamilienhäusern):

  • Nutzbare Laufbreite: mindestens 100 cm
  • Strengere Anforderungen an Geländer, Handläufe und Trittsicherheit

 

Geländerhöhe:

Bei Absturzhöhen bis 12 Meter: mindestens 90 cm
Bei Absturzhöhen über 12 Meter: mindestens 110 cm
Besonders im Neubau [blocked] sollten diese Anforderungen bereits in der frühen Planungsphase berücksichtigt werden, um spätere Anpassungen zu vermeiden.

 

Häufige Fehler bei der Treppenberechnung vermeiden

Auch erfahrene Planer machen gelegentlich Fehler. Hier die häufigsten Stolperfallen:

Wer im Rohbau misst und Bodenbeläge vergisst, erhält falsche Maße. Rechnen Sie immer mit der fertigen Oberfläche.
Alle Stufen einer Treppe müssen die gleiche Steigung haben. Unterschiede führen zu Stolpergefahr und sind nicht zulässig.
Die nutzbare Laufbreite wird häufig zu knapp geplant, insbesondere wenn Handläufe nachträglich angebracht werden. Planen Sie von Anfang an ausreichend Platz ein.
Besonders in Mehrfamilienhäusern, Doppelhäusern und Reihenhäusern gelten strenge Schallschutzanforderungen nach DIN 4109.
Die Lauflänge einer Treppe wird häufig unterschätzt. Prüfen Sie frühzeitig, ob der verfügbare Raum ausreicht oder ob eine gewendelte Treppe die bessere Lösung ist.
Was eine professionelle Treppenberechnung leistet

Fuchs Treppen übernimmt die gesamte Planung auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen. Das beginnt mit der Aufnahme vor Ort. Geschosshöhe, Raummaße, Deckenstärke, Wandbeschaffenheit und Ihre Wünsche fließen in die Berechnung ein.

Anschließend entsteht ein exakter Plan, der nicht nur die Geometrie abbildet, sondern auch statische Nachweise, Schallschutzanforderungen und baurechtliche Vorgaben berücksichtigt. Sie erhalten eine Treppe, die nicht nur passt, sondern die auch langfristig Freude macht. Gefertigt in Deutschland, eingebaut von eigenen Teams und abgestimmt auf Ihre Wohnraumsituation.

 

Fazit: Gute Treppen beginnen mit guter Planung

Die Berechnung einer Treppe ist Handwerk, Mathematik und Erfahrung zugleich. Sie entscheidet darüber, ob Sie jeden Tag komfortabel und sicher zwischen den Etagen wechseln oder sich über eine zu steile, zu enge oder unbequeme Lösung ärgern.

Deshalb sollten Sie die Planung Ihrer Treppe nicht dem Zufall überlassen. Lassen Sie sich beraten, bringen Sie Ihre Wünsche ein und setzen Sie auf einen Partner, der weiß, worauf es ankommt. Denn eine Treppe ist keine Massenware. Sie ist Maßarbeit mit System.

Sie planen eine neue Treppe und möchten sichergehen, dass alles passt? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Treppenexperten und lassen Sie sich kostenlos beraten.

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