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Treppensteigung nach DIN 18065: Bequem und normgerecht planen

Das Steigungsverhältnis Ihrer Treppe entscheidet darüber, ob sie im Alltag angenehm zu begehen ist oder zur täglichen Belastung wird. Denn es gibt viele Faktoren, die es zu beachten gilt: Zu steile Stufen können auf Dauer anstrengend sein, während flache Treppen wiederum viel Platz benötigen.

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen die wichtigsten Anforderungen der DIN 18065, zeigen praktische Beispiele und geben Ihnen eine konkrete Checkliste an die Hand. 

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DIN 18065 kompakt erklärt: Was die Norm regelt

Die DIN 18065 definiert grundlegend Anforderungen an Treppen in und an Gebäuden. Sie legt unter anderem Grenzwerte fest, wie hoch eine Stufe sein darf und wie breit der Auftritt – also die Fläche, auf die Sie treten – mindestens sein muss. Ziel ist es, Sicherheit und Bequemlichkeit zu gewährleisten.

Die Norm unterscheidet nach diesen Nutzungsarten:

  • Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen
  • Gebäude im Allgemeinen (z.B. öffentliche Bauten oder Mehrfamilienhäuser)

 

Stufenhöhe und Auftritt: Die beiden zentralen Maße

Stufenhöhe

Die Stufenhöhe (oder auch Steigungshöhe) beschreibt den vertikalen Abstand zwischen zwei Stufen. Je höher zum Beispiel die vertikalen Stufenabstände, desto steiler die Treppe – und desto anstrengender das Begehen.

Grenzwerte nach DIN 18065 für baurechtlich notwendige Treppen:

  • Wohngebäude bis zwei Wohnungen: 14–20 cm
  • Gebäude im Allgemeinen: 14–19 cm

Auftritt

Der Auftritt beschreibt das Maß zwischen den Vorderkanten der Stufen im Gehbereich. Ein größerer Auftritt bedeutet mehr Platz und Komfort – benötigt aber auch mehr Grundfläche.

Grenzwerte nach DIN 18065 für baurechtlich notwendige Treppen:

  • Wohngebäude bis zwei Wohnungen: mindestens 23 cm
  • Gebäude im Allgemeinen: mindestens 26 cm

 

Die Treppenformel (Schrittmaßregel): Bequemlichkeit messbar machen

Steigungshöhe und Auftritt können nicht beliebig kombiniert werden, sondern müssen zum natürlichen Bewegungsablauf passen. Hier kommt die Schrittmaßregel ins Spiel. Sie stellt sicher, dass eine Treppe nicht nur den Normen entspricht, sondern sich auch im Alltag angenehm begehen lässt.

Die Formel lautet:

2 × Stufenhöhe + Auftritt = 59–65 cm

Diese Formel basiert auf der durchschnittlichen Schrittlänge eines Erwachsenen beim Begehen einer Treppe. Jeder Schritt setzt sich zusammen aus zwei vertikalen Bewegungen (die Stufenhöhe wird zweimal überwunden – einmal mit dem ersten, einmal mit dem zweiten Fuß) und einer horizontalen Bewegung (dem Auftritt).

Ein Wert von etwa 63 cm gilt als besonders komfortabel. In diesem Bereich bewegen Sie sich natürlich, ohne zu große Schritte machen oder zu stark in die Knie gehen zu müssen. Werte unter 59 cm führen zu kleinen, trippelnden Schritten; Werte über 65 cm wirken unnatürlich breit oder flach.

Beispiel Einfamilienhaus:

  • Stufenhöhe: 18 cm
  • Auftritt: 27 cm
  • Rechnung: 2 × 18 + 27 = 63 cm

Diese Kombination ist somit bequem, sicher und entspricht der DIN 18065.

 

Bequemlichkeit vs. Platz: Der richtige Kompromiss

Eine flachere Treppe (kleinere Stufenhöhe, größerer Auftritt) ist komfortabler – benötigt aber mehr Grundfläche. Eine steilere Treppe spart Platz, ist aber anstrengender und im Alltag weniger angenehm. Wichtige Abwägungen, die Sie in diesem Zusammenhang tätigen können, sind zum Beispiel:

  • Grundriss: Wie viel Fläche steht zur Verfügung?
  • Nutzung: Wird die Treppe täglich intensiv genutzt (z. B. Haupttreppe) oder nur gelegentlich (z. B. Kellertreppe)?
  • Nutzergruppe: Leben im Haushalt Kinder, ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität?

Beispiele nach Nutzungsart:

Wohnungsinterne Treppen oder Treppen in Einfamilienhäusern

  • Übliche Stufenhöhe: 17–19 cm
  • Üblicher Auftritt: 25–27 cm

= Komfortable Treppe, täglich mehrfach genutzt

Treppen in öffentlichen Bauten oder Mehrfamilienhäusern

  • Übliche Stufenhöhe: 16–18 cm
  • Üblicher Auftritt: 27–30 cm

= Höhere Sicherheitsanforderungen, barrierearm, oftmals flachere und großzügigere Treppenausführung

Fuchs-Treppen berät Sie selbstverständlich bei der Planung individuell – damit die Treppe zu Ihrem Grundriss, Ihrer Nutzung und Ihren Gewohnheiten passt.

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Verschiedene Treppenarten – und wie bequem sie zu begehen sind

Die Wahl der richtigen Treppenausführung wird nicht nur durch Optik, sondern auch durch die Anforderungen an die Treppe sowie vorhandene Platzverhältnisse und daraus resultierende mögliche Steigungsverhältnisse und Bequemlichkeit beim Begehen der Treppe beeinflusst.

  • Geradläufige Treppen oder Treppen mit Podest benötigen sehr viel Platz, gelten aber durch gerade Stufenausführung und gleichmäßige Geländerhöhe als sehr komfortabel.
  • Spindeltreppen sind durch ihre kompakte Bauweise sehr platzersparend. Oft werden sie als Nebentreppe oder baurechtlich nicht notwendige Treppe genutzt, wenn eine Ausführung einer normgerechten Treppe nicht möglich ist.
  • Außentreppen haben oft großzügigere Auftritte bei geringerer Steigung – für mehr Sicherheit und Barrierefreiheit.

Fuchs-Treppen plant jede Treppe mit höchster Sorgfalt.

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Häufige Planungsfehler – und wie Sie sie vermeiden

1. Zu steile Treppe aus Platzgründen

Eine zu hohe Steigung mag Grundfläche sparen – wird aber im Alltag zur Belastung. Sprechen Sie mit Fuchs-Treppen über platzsparende Alternativen oder optimierte Grundrisse.

2. Unregelmäßige Stufenhöhen

Wenn die Geschosshöhe nicht gleichmäßig auf alle Stufen aufgeteilt wird, entstehen Stolperfallen. Eine professionelle Planung sorgt für identische Stufenhöhen über die gesamte Treppe.

3. Zu kleine Auftritte

Wer den Auftritt zu knapp plant, riskiert unsicheres Gehen – besonders bei Kindern und älteren Menschen. Die DIN 18065 gibt klare Grenzwerte vor.

 

Quick-Check: Treppe in 6 Schritten sicher planen

1. Geschosshöhe ermitteln: Maß von Oberkante Fertigfußboden unten bis Oberkante Fertigfußboden oben
2. Nutzungsart klären: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder öffentlicher Bau?
3. Stufenanzahl festlegen: Geschosshöhe durch gewünschte Stufenhöhe teilen
4. Treppenformel prüfen: 2 × Stufenhöhe + Auftritt = 59–65 cm
5. Grundfläche abgleichen: Passt die Treppe mit den errechneten Maßen in den Raum?
6. Andere Anforderungen beachten: Laufbreite, Geländerhöhe, Nutzungssicherheit, Schallschutz

Fuchs-Treppen übernimmt alle Schritte für Sie – von der Planung über die Fertigung in Herbertingen bis zur termingetreuen Montage durch eigens geschulte Teams. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und wir begleiten Sie Schritt für Schritt zu Ihrer neuen Treppe.

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Häufig gestellte Fragen zur DIN 18065
Im Einfamilienhaus sind ca. 17–19 cm Stufenhöhe üblich. In Verbindung mit einem dazu passenden Auftritt von ca. 25–27 cm ergibt sich ein komfortables Schrittmaß.
Mit der Schrittmaßregel (2 × Stufenhöhe + Auftritt = 59–65 cm) können Sie eine erste Orientierung gewinnen. Für eine normgerechte Planung empfehlen wir Ihnen eine professionelle Beratung durch Fuchs-Treppen.
In der Regel wird die Geschosshöhe durch eine professionelle Planung so auf die Stufenanzahl verteilt, dass alle Stufen gleich hoch sind.
Ja. An Außentreppen werden in der Regel aber strenge Anforderungen gestellt. Wir beraten Sie gerne hierzu.
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Fazit: Treppensteigung nach Norm richtig planen – mit Fuchs-Treppen

Das richtige Steigungsverhältnis entscheidet über Komfort, Sicherheit und Wertbeständigkeit Ihrer Treppe. Die DIN 18065 gibt klare Grenzwerte vor - Fuchs-Treppen setzt sie in Maßarbeit für Sie um. Mit eigener Fertigung in Herbertingen, Schallschutz-Expertise nach DIN 4109 und eigens geschulten Montageteams erhalten Sie eine Treppe, die Generationen trägt.

Sie planen eine Treppe? Starten Sie jetzt Ihren Projekt-Check – wir beraten Sie zu Stufenhöhe, Auftritt, Schallschutz und allen Normen.

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